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Anlieferungs- und Logistikbedingungen

1. Vorwort

Die nachfolgende Anlieferungs- und Logistikvorschrift der OHRA Regalanlagen GmbH dient zur Schaffung eines einheitlichen und sowohl für den Lieferanten als auch für OHRA verlässlichen Rahmens rund um die Anlieferung bestellter Waren. Ziel ist es, klare Parameter zur Warenanlieferungen zu kommunizieren, um somit unnötig entstehende Kosten und etwaige Unstimmigkeiten für beide Seiten zu verhindern. Dies ist im Sinne einer partnerschaftlichen Zusammenarbeit, um Verbesserungen im Tagesablauf herbeizuführen.


2. Auftragsabwicklung

2.1 Liefertermine
Der in den Bestellungen bzw. Lieferabrufen angegebene Liefertermin ist bindend. Es wird grundsätzlich von einer Einhaltung der angegeben Liefertermine ausgegangen.

2.2 Avisierung von Lieferungen
Bei einer Lieferung an OHRA ist eine Avisierung der Zustellung über das bei OHRA genutztem Time Slot Management Systems notwendig. Nähere Angaben dazu erfolgen in Punkt 2.4 und 2.5. Der Lieferant ist zudem verantwortlich, anstehende Lieferungen bei seinen Subunternehmern/Logistikdienstleistern zu avisieren, sodass die bestellte Ware zum angegebenen Liefertermin bei OHRA eintrifft.

Sollte es widererwarten zu Abweichungen des vertraglich vereinbarten Liefertermines kommen oder sich ein Lieferverzug abzeichnen, hat der Lieferant den Einkauf von OHRA unverzüglich schriftlich zu informieren. Alle zur Verfügung stehenden Mittel sind vom Lieferanten einzusetzen, um diese Verzögerungen abzuwehren.

2.3 Über- / Unter- / Teillieferungen
Der Lieferant muss die Waren in der bestellten Menge und Güte anliefern, welche dem Bestellbeleg zu entnehmen sind und verantwortet Abweichungen. Teillieferungen sind nur nach schriftlicher Absprache mit dem Einkauf von OHRA möglich. Bei geschmiedeten Bauteilen sind eine Über- oder Unterlieferungen im branchenüblichen Umfang, jedoch max. 10% der bestellten Menge, zulässig.

2.4 Anlieferungen mit Zeitfensterbuchungen über Cargoclix
Wie bereits in Punkt 2.2 erwähnt, ist eine Anlieferung nur mit einem gebuchten Zeitfenster möglich. Dies dient dazu, unnötige Wartezeiten und Auslastungsspitzen im Wareneingang zu verhindern. Aus diesem Grund erfolgt die Warenanlieferung bei OHRA im Rahmen eines Time Slot Management Systems. Die entsprechende Zeitfensterbuchung zur Warenannahme erfolgt über das Unternehmen Cargoclix Dr. Meier & Schmidt GmbH. Hierzu ist eine Anmeldung unter www.cargoclix.com/ohra notwendig. Wickelt der Lieferant die Lieferungen über einen Logistikdienstleister ab, muss der Lieferant für eine korrekte Durchführung seines Subunternehmers/Logistikdienstleisters im Rahmen des Time Slot Management System sorgen.

2.5 Zeitfensterbuchungen und Warenannahme bei OHRA
Von Montag bis Freitag stehen täglich Zeitfenster zur Buchung zur Verfügung. Ausgenommen sind Feiertage oder Tage, an denen die Warenannehme bei OHRA geschlossen ist. An diesen Tagen ist eine Zeitfensterbuchung nicht möglich. Der Lieferant oder sein Subunternehmer/Logistikdienstleister muss die Zeitfenster unter Berücksichtigung der Einhaltung der in 2.1 genannten Liefertermine buchen. OHRA ist nicht für Verspätungen aufgrund nicht vorhandener Zeitfenster verantwortlich. Demnach muss der Lieferant nach Bestelleingang rechtzeitig für eine Buchung eines Zeitfensters zur pünktlichen Lieferung sorgen. Eine Anlieferung ohne Zeitfensterbuchung ist nicht zulässig. Ist eine Nichtanlieferung abzusehen jedoch ein Zeitfenster dafür bereits gebucht, ist die Buchung des Zeitfenster wieder zu stornieren.

Buchungen von Zeitfenstern sind bis 12 Stunden vor der geplanten Anlieferung möglich. Umbuchungen oder Stornierungen von gebuchten Zeitfenstern sind bis 48 Stunden vor der geplanten Zustellung möglich. Für die Zeitfensterbuchung benötigen Sie folgende Daten, welche dem Bestellbeleg entnommen werden können:

•    OHRA-Bestellnummer der anzuliefernden Waren
•    Lieferantenname
•    Produkttyp
•    Gewicht

Eine Buchung der Zeitfenster ist maximal 28 Arbeitstage im Voraus möglich. Der Fahrer einer Lieferung hat sich mindestens 15 Minuten vor dem gebuchten Zeitfenster im Wareneingang bei OHRA zu melden.

Die Warenannahmezeiten bei OHRA sind wie folgt:

Mo – Do     07:00 Uhr bis 15:30 Uhr
Fr                 07:00 Uhr bis 12:30 Uhr
Pausen:      09:30 Uhr bis 10:00 Uhr

Bei Rückfragen zum Thema Time Slot Management bei OHRA kann sich der Lieferant schriftlich unter
zeitfensterbuchungen@ohra.de melden.

2.6 Anlieferungen von Waren ohne gebuchtem Zeitfenster
Eine Anlieferung ohne Zeitfensterbuchung ist nicht möglich. Erfolgt dies dennoch, behält sich OHRA das Recht vor, die Annahme zu Lasten des Lieferanten zu verweigern. In diesem Fall muss der beauftragte Lieferant oder der anliefernde Subunternehmer/Logistikdienstleister das nächstmögliche Zeitfenster buchen.  Vereinbarte Liefertermine bleiben unberührt.

2.7 Verspätete Anlieferung von Waren
Erfolgt eine zu späte Anlieferung für das gebuchte Zeitfenster, behält sich OHRA das Recht vor, die Warenannahme zu einem späteren Zeitpunkt durchzuführen oder zu verweigern. Etwaig entstehende Kosten trägt der von OHRA beauftragte Lieferant.


3 Lieferbedingungen

3.1 Lieferschein und Prüfdokumente
Jede eingehende Sendung hat einen Lieferschein zu beinhalten, welcher mindestens die nachstehenden Inhalte ausweist:

  • Lieferscheinnummer
  • Absenderangaben
  • Bestellnummer von OHRA
  • Kommissionsnummer (falls vorhanden)
  • Materialnummer von OHRA
  • Produktbezeichnung von OHRA
  • Gewicht
  • Anzahl und Typ der verwendeten Ladungsträger (falls Ladungsträger verwendet werden)

Diese Informationen sind zudem als Barcode auf den Lieferschein zu drucken. Dazu muss ein eindimensionaler Barcode im Format Code 39 oder Code 128 verwendet werden. Zweidimensionale Barcodes sind nicht zulässig. 

3.2 Anlieferung in Gitterboxen
Kleinteile sind, wenn nicht anders im Bestelltext vermerkt, in Gitterboxen mit dem Format 1200 x 800 x 810 anzuliefern welche der DIN 15155 und der Güternorm UIC 435-3 entsprechen. Gitterboxen werden nach Möglichkeit getauscht, oder bei OHRA über ein dafür vorgesehenes Konto geführt. Defekte Gitterboxen werden nicht getauscht und auch bestandstechnisch nicht erfasst.

3.3 Anlieferung auf Europaletten
Bei Verwendung von Europaletten, darf das angelieferte Packgut nicht über das Maß der Palette hinausgehen. Die genutzten Paletten müssen der DIN EN 13698-1 und der Güternorm UIC 435-2 entsprechen. Europaletten werden nach Möglichkeit getauscht, oder bei OHRA über ein dafür vorgesehenes Konto geführt. Defekte Europaletten werden nicht getauscht und auch bestandstechnisch nicht erfasst.

3.4 Anlieferung in Kleinladungsträgern (KLT’s)
Anlieferungen in Kleinladungsträgern erfolgen ausschließlich auf Anforderung im Bestelltext. Sollte die Verwendung von KLT‘s gefordert sein, müssen diese entweder auf Europaletten oder in Gitterboxen gepackt werden. Die vorgegebene Ladungsträgerart und -form sowie die Füllmengen ist der jeweiligen Vorgabe aus dem Bestelltext zu entnehmen.

3.5 Verlade- und Markierungsvorschrift für Stahlträger
Träger müssen auf den Flanschkanten liegend angeliefert werden. Von der Fahrerseite gesehen müssen auf der Flanschaußenseite folgende Informationen mit wasserfester und fettfreier Signierkreide vermerkt sein:

  • Bestellnummer
  • Kommissionsnummer
  • Profilabmessung
  • Profillänge
  • Stückzahl

Beispiel:

B-Nr./Kom.Nr.

Stückzahl (von Gesamtstückzahl)

Profil x Länge

82300/9311

18 x (von 198 Stück)

IPE 220 x 4320 mm

 

Aufkleber sind nicht zulässig. Die einzelnen Pakete dürfen ein Gewicht von 2500 kg und eine maximale Breite von 580mm nicht überschreiten. Die Bündelung erfolgt mit Signode Stahlband (kein Rödeldraht). Zwischen den Paketen sind Kanthölzer mit einer Abmessung von mindestens 6 x 8 cm zu legen, welche eine Entladung mit einem Gabelstapler ermöglichen. Es dürfen keine kleinen Profile in größere Profile gelegt werden. Es dürfen keine verschiedenen Profilgrößen oder -längen zu einem Bund zusammengefasst werden. Bündel mit Gehrungsschnitten müssen gemäß dem Winkel einheitlich gepackt werden, sodass die Träger im Bund auf einer Seite denselben Winkel aufweisen.

Da bei OHRA ausschließlich mittels Stapler entladen wird, ist generell darauf zu achten, dass auch bei Anlieferung von mehreren Bestellungen/Kommissionen in unterschiedlichen Längen die Pakete mit einem Stapler angehoben werden können.

Es ist nicht gestattet, bei der Anlieferung bei OHRA Fremdwaren zu positionieren, welche zunächst entladen werden müssen, bevor die von OHRA bestellten Artikel entladen werden können.


4. Allgemeine Bedingungen

Der Transport erfolgt, wenn nicht abweichend auf dem Bestellbeleg angegeben, gemäß DAP und bei Lieferungen außerhalb der Europäischen Union gemäß DDP der Incoterms 2020. Die auf der Bestellung angegebene Lieferadresse ist auch der Erfüllungsort für die Lieferung und eine etwaige Nacherfüllung.

Die Annahme der Waren erfolgt unter Vorbehalt der weiteren Überprüfung der Sendung hinsichtlich der Qualität, dem Zustand und der Menge.

Es gelten ausschließlich die Angaben auf dem Bestellbeleg von OHRA zu den Allgemeinen Einkaufsbedingungen von OHRA und ergänzend die Anlieferung- und Logistikvorschrift in der gültigen Fassung. Hiervon abweichende oder zusätzliche Bedingungen des Lieferanten werden ausdrücklich widersprochen, außer OHRA hat diesen ausdrücklich und schriftlich zugestimmt. Die stillschweigende Annahme von Leistungen des Lieferanten oder Zahlungen von OHRA stellen kein Einverständnis durch konkludentes Verhalten mit entgegenstehenden, abweichenden oder zusätzlichen Bedingungen des Lieferanten dar.

 

Stand: 09/2022